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07.02.2011
Screenreader auf Rezept

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die blind oder hochgradig sehbehindert sind, können im Rahmen der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf Versorgung mit einem Bildschirmvorleseprogramm (Screenreader) haben.

Kategorien: Hilfsmittel, Rechtsprechung


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