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Wir bemühen uns, die Anforderungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) zu erfüllen. Dabei richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV-Tests des Projekts BIK.
Wir überprüfen den Quellcode jeder INCOBS-Webseite vor der Veröffentlichung mithilfe eines Validators. Eine automatisierte regelmäßige Validierung des gesamten Webangebots haben wir aber noch nicht eingerichtet. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf eine nicht valide Seite stoßen.
Bedingung 14.1 der BITV sagt: Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist. Wir bemühen uns, dieser Bedingung zu folgen und unsere Artikel und Testberichte so zu schreiben, daß auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel oder ein Testbericht Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Bei der Erläuterung von Abkürzungen folgen wir den Überlegungen des Artikels Abkürzungen auszeichnen?. Die auf barrierefreien Webangeboten übliche Ausschreibung abgekürzter Wörter im title-Attribut ist meist unnötig und nicht hilfreich. Abkürzungen der Schriftsprache vermeiden wir. Bei Abkürzungen von Organisationen oder Gesetzen wird wenn nötig in Klammern die ausgeschriebene Bedeutung angegeben. Abgekürzte Fachbegriffe werden wie andere Fachbegriffe im Wörterbuch erläutert. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Auf dieser Seite kommen 2 Begriffe vor, die in unserem Wörterbuch erläutert werden: BITV und Quellcode.
Letzte Änderung: 28.07.2009 | © 2006 - 2013 DIAS GmbH | Impressum