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10.06.2008
Krankenkasse muss DAISY-Player zahlen

Ein neues Gerichtsurteil hat beschieden, dass DAISY-Player vor dem Gesetz als Hilfsmittel gelten.

Die Kaufmännische Krankenkasse hatte sich geweigert, einer Sehbehinderten einen DAISY-Player zu bezahlen - Begründung: Dies sei kein Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes. Doch, meinte jetzt das Sozialgericht Fulda. Mit Aktenzeichen S4 KR 572/06 verurteilte es die gesetzliche Krankenversicherung zur Zahlung des Gerätes. Die Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu und damit ist es, so Dr. Michael Richter, DVBS-Geschäftsführer und tätiger Anwalt, rechtskräftig.

Quelle: DVBS, Deutscher Verband der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., www.dvbs.de.

Kategorien: Hilfsmittel, Rechtsprechung


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