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Welcher Kostenträger ist für die Finanzierung von Hilfsmitteln zuständig? Welche Hilfsmittel werden überhaupt gefördert? Wie sieht die Bewilligungspraxis aus? Die Antworten auf diese Fragen sind davon abhängig, ob ein Hilfsmittel privat oder am Arbeitsplatz genutzt wird.
Für die Finanzierung einer Arbeitsplatzausstattung kommen mehrere Kostenträger in Frage. Lesen Sie selbst...
Schulpflichtige Kinder erhalten Hilfsmittel von der Krankenkasse. Für Ausbildung oder Studium ist der Sozialhilfeträger zuständig.
Erster Ansprechpartner ist die Krankenkasse, aber auch der Sozialhilfeträger oder die Gesetzliche Unfallversicherung kann zuständig sein.
So individuell die Sehbehinderung ist, so vielfältig sind auch die Rechtsentscheide für die Leistungsübernahme. Verschiedene Datenbanken mit Gerichtsurteilen helfen bei der ersten Orientierung.
Damit behinderte Menschen nicht wie ein Pingpongball zwischen den
Kostenträgern hin und her geschickt werden, wurde der § 14 SGB IX
eingeführt. Dort ist unter anderem geregelt, dass ein Kostenträger
innerhalb von 2 Wochen entscheiden muss, ob er zuständig ist oder
nicht, Betrachtet er sich als nicht zuständig, muss er den Antrag an
den Kostenträger weiterleiten, den er für zuständig hält. Der muss dann
auf jeden Fall handeln.
Um den oder auch die zuständigen
Kostenträger zu finden, kann man sich auch an die nach SGB IX
vorgesehenen Servicestellen wenden. Ein Verzeichnis der Servicestellen
findet man im Internet unter www.sgb-ix-umsetzen. Dort ist auch der Gesetzestext des SGB IX veröffentlicht.
Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gGmbH ist ein gemeinsames Projekt von DBSV und DVBS. Ausschließlich blinde und sehbehinderte Juristen führen die Beratung zu behindertenrechtlichen Fragen durch, die für Vereinsmitglieder von DBSV und DVBS kostenlos ist.
Dr. Michael Richter, Christiane Möller
Telefon: 0 64 21/948 88 32 (montags und mittwochs 13 bis 17 Uhr, freitags 9 bis 14 Uhr, Stand: 06.10.2009)
E-Mail: recht@dvbs-online.de
Letzte Änderung: 09.02.2010 | © 2006 - 2013 DIAS GmbH | Impressum | Barrierefrei?